{"id":362757,"date":"2023-11-14T11:42:01","date_gmt":"2023-11-14T10:42:01","guid":{"rendered":"https:\/\/recogtech.com\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2023-11-28T08:56:26","modified_gmt":"2023-11-28T07:56:26","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/recogtech.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; next_background_color=&#8220;#ffffff&#8220; admin_label=&#8220;section&#8220; module_class=&#8220;dh-valign-center-section&#8220; _builder_version=&#8220;4.21.0&#8243; background_enable_color=&#8220;off&#8220; use_background_color_gradient=&#8220;on&#8220; background_color_gradient_direction=&#8220;105deg&#8220; background_color_gradient_stops=&#8220;rgba(0,38,100,0.8) 0%|rgba(0,38,100,0.8) 50%|rgba(220,222,230,0) 50%|rgba(255,255,255,0) 99%&#8220; background_color_gradient_overlays_image=&#8220;on&#8220; background_image=&#8220;https:\/\/recogtech.com\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/sfeer-palm-id-03.jpg&#8220; height=&#8220;300px&#8220; height_tablet=&#8220;300px&#8220; height_phone=&#8220;240px&#8220; height_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; custom_padding=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; bottom_divider_style=&#8220;slant2&#8243; bottom_divider_height=&#8220;75px&#8220; bottom_divider_flip=&#8220;horizontal&#8220; locked=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;4.21.0&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; custom_padding=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.23.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; header_text_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; header_font_size=&#8220;60px&#8220; header_font_size_tablet=&#8220;56px&#8220; header_font_size_phone=&#8220;42px&#8220; header_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h1>Allgemeine gesch\u00e4ftsbedingungen<span style=\"color: #e70000;\">.<\/span><\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.23.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.22.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Metaalunie<br \/><strong>1 Januar 2019<\/strong><\/h2>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, herausgegeben von der Koninklijke Metaalunie ([w\u00f6rtlich: K\u00f6nigliche Metallunion], einem Unternehmerverband f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen in der Metallindustrie), bezeichnet als ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER METAALUNIE, hinterlegt bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Gerichts Rotterdam am 1. Januar 2019. Ausgabe der Koninklijke Metaalunie, Postbus 2600, NL-3430 GA Nieuwegein.<\/p>\n<p>\u00a9 Koninklijke Metaalunie<\/p>\n<p><strong><br \/>Artikel 1: Anwendbarkeit<\/strong><\/p>\n<p>1.1. Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Angebote, die ein Mitglied der Metaalunie abgibt, auf alle Vertr\u00e4ge, die es schlie\u00dft, und auf alle daraus resultierenden Vertr\u00e4ge, sofern das Mitglied der Metaalunie Anbieter oder Auftragnehmer ist.<\/p>\n<p>1.2. Ein Mitglied der Metaalunie, das diese Bedingungen verwendet, wird als Auftragnehmer bezeichnet. Die Gegenpartei wird als Auftraggeber bezeichnet.<\/p>\n<p>1.3. Bei Widerspr\u00fcchen zwischen dem Inhalt des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrags und diesen Bedingungen haben die Vertragsbestimmungen Vorrang.<\/p>\n<p>1.4. Diese Bedingungen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich von Mitgliedern der Metaalunie verwendet werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 2: Angebote<\/strong><\/p>\n<p>2.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, sein Angebot bis zwei Werktage, nachdem dessen Annahme bei ihm eingegangen ist, zu widerrufen.<\/p>\n<p>2.2. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen bereitstellt, darf der Auftragnehmer auf deren Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit vertrauen und sein Angebot auf diese Informationen st\u00fctzen.<\/p>\n<p>2.3. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in EUR und zuz\u00fcglich Umsatzsteuer sowie anderer staatlicher Abgaben oder Steuern. Die Preise verstehen sich ferner zuz\u00fcglich Reise-, Unterkunfts-, Verpackungs-, Lager- und Transportkosten sowie Kosten f\u00fcr Beladen, Entladen und Mitwirken an der Erf\u00fcllung von Formalit\u00e4ten im Zollbereich.<\/p>\n<p><strong>Artikel 3: Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<p>3.1. Alle dem Auftraggeber von dem Auftragnehmer oder in dessen Namen bereitgestellten Informationen (wie etwa Angebote, Entw\u00fcrfe, Abbildungen, Zeichnungen und Know-how) jeglicher Art und in jeglicher Form sind vertraulich und d\u00fcrfen von dem Auftraggeber ausschlie\u00dflich zum Zwecke der Erf\u00fcllung des Vertrags verwendet werden.<\/p>\n<p>3.2. Der Auftraggeber darf die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informationen weder ver\u00f6ffentlichen noch vervielf\u00e4ltigen.<\/p>\n<p>3.3. F\u00fcr jede Verletzung einer der in Absatz 1 und 2 dieses Artikels genannten Verpflichtungen schuldet der Auftraggeber eine sofort f\u00e4llige Vertragsstrafe in H\u00f6he von 25.000,- \u20ac. Diese Vertragsstrafe kann neben einem gesetzlichen Schadenersatzanspruch gefordert werden.<\/p>\n<p>3.4. Der Auftraggeber muss die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informationen auf erste Anforderung innerhalb einer von dem Auftragnehmer gesetzten Frist nach Wahl des Auftragnehmers zur\u00fcckgeben oder vernichten. Bei einem Versto\u00df gegen diese Bestimmung schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine sofort f\u00e4llige Vertragsstrafe in H\u00f6he von 1.000,- \u20ac pro Tag. Diese Vertragsstrafe kann neben einem gesetzlichen Schadenersatzanspruch gefordert werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 4: Empfehlungen und bereitgestellte Informationen<\/strong><\/p>\n<p>4.1. Der Auftraggeber kann aus Empfehlungen und Informationen des Auftragnehmers, die sich nicht unmittelbar auf den Auftrag beziehen, keinerlei Rechte ableiten.<\/p>\n<p>4.2. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen bereitstellt, darf der Auftragnehmer bei der Erf\u00fcllung des Vertrags auf deren Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit vertrauen.<\/p>\n<p>4.3. Der Auftraggeber h\u00e4lt den Auftragnehmer schadlos in Bezug auf jeden Anspruch Dritter in Bezug auf die Verwendung der von dem Auftraggeber oder in seinem Namen bereitgestellten Empfehlungen, Zeichnungen, Berechnungen, Entw\u00fcrfe, Materialien, Marken, Muster, Modelle und dergleichen. Der Auftraggeber wird alle dem Auftragnehmer entstehenden Sch\u00e4den, darin inbegriffen alle zur Abwehr dieser Anspr\u00fcche aufgewendeten Kosten, ersetzen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 5: Lieferzeit \/Ausf\u00fchrungsfrist<\/strong><\/p>\n<p>5.1. Eine angegebene Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist stellt lediglich eine Richtangabe dar.<\/p>\n<p>5.2. Die Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist beginnt erst, wenn \u00fcber alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Details Einigkeit besteht, der Auftragnehmer im Besitz aller Informationen ist, darin inbegriffen endg\u00fcltige und genehmigte Zeichnungen und dergleichen, die vereinbarte (Raten-)Zahlung eingegangen ist und die sonstigen Bedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>5.3. Wenn:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>andere Umst\u00e4nde als diejenigen gegeben sind, die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Festlegung der Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist bekannt waren, kann er die Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist unter Ber\u00fccksichtigung seiner Planung um den Zeitraum verl\u00e4ngern, der erforderlich ist, um den Auftrag unter diesen Umst\u00e4nden auszuf\u00fchren;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Mehrarbeit anf\u00e4llt, wird die Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist um den Zeitraum verl\u00e4ngert, den der Auftragnehmer unter Ber\u00fccksichtigung seiner Planung ben\u00f6tigt, um die erforderlichen Materialien und Teile zu liefern (liefern zu lassen) und die Mehrarbeit zu verrichten;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>der Auftragnehmer die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aussetzt, wird die Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist um den Zeitraum verl\u00e4ngert, den der Auftragnehmer unter Ber\u00fccksichtigung seiner Planung ben\u00f6tigt, um den Auftrag nach Wegfall des Grundes f\u00fcr die Aussetzung auszuf\u00fchren.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Vorbehaltlich eines von dem Auftraggeber erbrachten Gegenbeweises wird unterstellt, dass der Zeitraum der Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist aufgrund einer der oben in Buchstabe a bis c beschriebenen Situationen erforderlich ist.<\/p>\n<p>5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Kosten oder Sch\u00e4den, die dem Auftragnehmer infolge einer \u00dcberschreitung der Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist gem\u00e4\u00df Absatz 3 dieses Artikels entstehen, zu ersetzen.<\/p>\n<p>5.5. Eine \u00dcberschreitung der Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist gew\u00e4hrt dem Auftraggeber weder einen Schadenersatzanspruch noch ein Aufl\u00f6sungsrecht. Der Auftraggeber h\u00e4lt den Auftragnehmer schadlos in Bezug auf etwaige Anspr\u00fcche Dritter infolge einer \u00dcberschreitung der Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist.<\/p>\n<p><strong>Artikel 6: Lieferung und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>6.1. Die Lieferung ist erfolgt, sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Sache an dessen Standort zur Verf\u00fcgung gestellt und dem Auftraggeber mitgeteilt hat, dass ihm die Sache zur Verf\u00fcgung steht. Der Auftraggeber tr\u00e4gt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr, was unter anderem Lagerung, Beladung, Transport und Entladung betrifft.<\/p>\n<p>6.2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer k\u00f6nnen vereinbaren, dass der Auftragnehmer den Transport organisiert. Auch in diesem Fall tr\u00e4gt der Auftraggeber die Gefahr unter anderem f\u00fcr Lagerung, Beladung, Transport und Entladung. Der Auftraggeber kann sich gegen diese Gefahren versichern.<\/p>\n<p>6.3. Wenn es sich um einen Austausch handelt und der Auftraggeber die auszutauschende Sache bis zur Lieferung der neuen Sache verwahrt, verbleibt die Gefahr f\u00fcr die auszutauschende Sache bei dem Auftraggeber, bis er diese an den Auftragnehmer \u00fcbergibt. Wenn der Auftraggeber die auszutauschende Sache nicht in dem Zustand \u00fcbergeben kann, in dem sich diese bei Abschluss des Vertrags befunden hat, kann der Auftragnehmer den Vertrag aufl\u00f6sen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 7: Preis\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer darf eine nach Abschluss des Vertrags eingetretene Verteuerung der den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren an den Auftraggeber weitergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mehrpreis auf erstes Verlangen des Auftragnehmers zu bezahlen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 8: H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>8.1. Eine Verletzung seiner Verpflichtungen kann dem Auftragnehmer nicht zugerechnet werden, wenn diese auf h\u00f6herer Gewalt beruht.<\/p>\n<p>8.2. Unter h\u00f6herer Gewalt wird unter anderem der Umstand verstanden, dass von dem Auftragnehmer eingebundene Dritte, wie etwa Lieferanten, Subunternehmer und Transporteure, oder andere Parteien, von denen der Auftraggeber abh\u00e4ngig ist, ihre Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erf\u00fcllen, sowie Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Terrorismus, Cyberkriminalit\u00e4t, St\u00f6rungen in der digitalen Infrastruktur, Brand, Stromausfall, Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen von Werkzeugen, Materialien oder Informationen, Stra\u00dfensperren, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen sowie Einfuhr- und Handelsbeschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<p>8.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erf\u00fcllung der ihm gegen\u00fcber dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtungen auszusetzen, wenn er infolge h\u00f6herer Gewalt vor\u00fcbergehend nicht in der Lage ist, diese zu erf\u00fcllen. Wenn die Umst\u00e4nde, die die h\u00f6here Gewalt begr\u00fcnden, wegfallen, holt der Auftragnehmer die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen nach, sobald seine Planung dies zul\u00e4sst.<\/p>\n<p>8.4. Wenn h\u00f6here Gewalt vorliegt und Erf\u00fcllung dauerhaft unm\u00f6glich ist oder wird oder aber die Umst\u00e4nde, die eine vor\u00fcbergehende h\u00f6here Gewalt begr\u00fcnden, l\u00e4nger als sechs Monate angedauert haben, ist der Auftragnehmer befugt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vollst\u00e4ndig oder teilweise aufzul\u00f6sen. Der Auftraggeber ist in diesen F\u00e4llen berechtigt, den Vertrag &#8211; ausschlie\u00dflich bez\u00fcglich des noch nicht erf\u00fcllten Teils der Verpflichtungen &#8211; mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>8.5. Die Vertragsparteien haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz des infolge der h\u00f6heren Gewalt, der Aussetzung oder der Aufl\u00f6sung im Sinne dieses Artikels entstandenen oder noch entstehenden Schadens.<\/p>\n<p><strong>Artikel 9: Leistungsumfang<\/strong><\/p>\n<p>9.1. Der Auftraggeber muss daf\u00fcr sorgen, dass alle Genehmigungen, Befreiungen und anderen zur Ausf\u00fchrung der Leistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig eingeholt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Verlangen eine Abschrift der genannten Unterlagen zu schicken.<\/p>\n<p>9.2. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sind im Leistungsumfang nicht enthalten:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>Erd-, Ramm-, Abriss-, Abbruch-, Fundament-, Maurer-, Tischler-, Verputz-, Maler-, Tapezier-, Reparatur- oder andere Bauarbeiten;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Realisierung der Anschl\u00fcsse an das Gas-, Wasser- und Stromnetz, Internetanschl\u00fcsse oder andere infrastrukturelle Einrichtungen;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung oder Beschr\u00e4nkung einer Besch\u00e4digung oder eines Verlustes von Sachen, die sich auf oder in der Umgebung des Arbeitsplatzes befinden;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Abtransport von Materialien, Baustoffen oder Abf\u00e4llen;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>vertikaler und horizontaler Transport.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 10: Mehrarbeit<\/strong><\/p>\n<p>10.1. \u00c4nderungen am Leistungsumfang f\u00fchren in jedem Fall zu Mehrarbeit, wenn:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>der Entwurf, die Spezifikationen oder die Leistungsbeschreibung ge\u00e4ndert werden;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen nicht der Wirklichkeit entsprechen;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>die gesch\u00e4tzten Mengen um mehr als 5 % abweichen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>10.2. Die Berechnung der Mehrarbeit erfolgt auf Basis der preisbestimmenden Faktoren, die zum Zeitpunkt der Verrichtung der Mehrarbeit gelten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Preis der Mehrarbeit auf erstes Verlangen des Auftragnehmers zu bezahlen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 11: Durchf\u00fchrung des Werks<\/strong><\/p>\n<p>11.1. Der Auftragnehmer sorgt daf\u00fcr, dass der Auftragnehmer seine Arbeiten ungest\u00f6rt und zum vereinbarten Zeitpunkt ausf\u00fchren kann und dass ihm bei der Ausf\u00fchrung seiner Arbeiten die ben\u00f6tigten Einrichtungen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, wie etwa:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>Gas, Wasser, Strom und Internet;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Heizung;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>abschlie\u00dfbarer trockener Lagerraum;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>die durch das Arbowet [niederl\u00e4ndisches Gesetz \u00fcber Arbeitsbedingungen] und die Arbo-Vorschriften vorgeschriebenen Einrichtungen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>11.2. Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Gefahr und haftet f\u00fcr Sch\u00e4den durch Besch\u00e4digung, Diebstahl oder Verlust von Sachen des Auftragnehmers, des Auftraggebers und Dritter, darin inbegriffen etwa Werkzeuge, f\u00fcr das Werk bestimmte Materialien oder bei dem Werk eingesetzte Ger\u00e4te, die sich am Einsatzort oder in dessen N\u00e4he oder an einem anderen vereinbarten Ort befinden.<\/p>\n<p>11.3. Ungeachtet der Regelung in Absatz 2 dieses Artikels ist der Auftraggeber verpflichtet, sich angemessen gegen die in jenem Absatz genannten Gefahren zu versichern. Dar\u00fcber hinaus hat der Auftraggeber das Arbeitsrisiko der einzusetzenden Ger\u00e4te zu versichern. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auf erstes Verlangen eine Kopie der betreffenden Versicherung(en) und einen Nachweis \u00fcber die Zahlung des Beitrags zu schicken. Im Schadensfall ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schaden zur weiteren Behandlung und Abwicklung umgehend seiner Versicherungsgesellschaft zu melden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 12: \u00dcbergabe der Werks<\/strong><\/p>\n<p>12.1. Das Werk gilt in folgenden F\u00e4llen als \u00fcbergeben:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>wenn der Auftraggeber das Werk akzeptiert hat;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch genommen hat. Wenn der Auftraggeber einen Teil des Werks in Gebrauch nimmt, gilt dieser Teil als \u00fcbergeben;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt hat, dass das Werk fertiggestellt ist und der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung schriftlich mitgeteilt hat, dass das Werk nicht akzeptiert wird;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>wenn der Auftraggeber die Abnahme des Werks aufgrund kleiner M\u00e4ngel oder fehlender Teile verweigert, die innerhalb von 30 Tagen behoben oder nachgeliefert werden k\u00f6nnen und die der Ingebrauchnahme des Werks nicht im Wege stehen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>12.2. Wenn der Auftraggeber das Werk nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer davon schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer die Gelegenheit bieten, die \u00dcbergabe des Werks nachzuholen.<\/p>\n<p>12.3. Der Auftraggeber h\u00e4lt den Auftragnehmer schadlos in Bezug auf Anspr\u00fcche Dritter f\u00fcr Sch\u00e4den an nicht \u00fcbergebenen Teilen des Werks infolge eines Gebrauchs von bereits \u00fcbergebenen Teilen des Werks.<\/p>\n<p><strong>Artikel 13: Haftung<\/strong><\/p>\n<p>13.1. Im Falle eines zurechenbaren Vers\u00e4umnisses ist der Auftragnehmer unter Ber\u00fccksichtigung von Artikel 14 verpflichtet, die Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nachzuholen.<\/p>\n<p>13.2. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistung von Schadenersatz \u2013 unabh\u00e4ngig von der Rechtsgrundlage \u2013 beschr\u00e4nkt sich auf den Schaden, gegen den der Auftragnehmer im Rahmen einer von ihm oder f\u00fcr ihn abgeschlossenen Versicherung versichert ist. Der Umfang dieser Verpflichtung \u00fcbersteigt jedoch unter keinen Umst\u00e4nden den Betrag, der im betreffenden Fall aufgrund dieser Versicherung ausgezahlt wird.<\/p>\n<p>13.3. Sollte sich der Auftragnehmer aus irgendeinem Grund nicht auf die Beschr\u00e4nkung aus Absatz 2 dieses Artikels berufen k\u00f6nnen, beschr\u00e4nkt sich die Schadenersatzverpflichtung auf maximal 15 % der gesamten Auftragssumme (exkl. Mehrwertsteuer). Wenn der Vertrag aus Teilen oder Teillieferungen besteht, ist diese Verpflichtung auf maximal 15 % der Auftragssumme (exkl. Mehrwertsteuer), die auf diesen Teil oder diese Teillieferung entf\u00e4llt, beschr\u00e4nkt. Bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen ist die Schadenersatzverpflichtung auf maximal 15 % der Auftragssumme (exkl. Mehrwertsteuer) beschr\u00e4nkt, die f\u00fcr die letzten zw\u00f6lf Monate vor dem schadenverursachenden Ereignis geschuldet war.<\/p>\n<p>13.4. Nicht f\u00fcr einen Schadenersatz in Betracht kommen:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>Folgesch\u00e4den. Unter Folgesch\u00e4den werden unter anderem verstanden: Stillstandskosten, Produktionsverlust, entgangener Gewinn, Vertragsstrafen, Transportkosten sowie Reise- und Aufenthaltskosten;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Obhutssch\u00e4den. Unter Obhutssch\u00e4den werden u.a. Sch\u00e4den verstanden, die durch die Ausf\u00fchrung des Werks oder w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung des Werks an Sachen entstehen, an denen gearbeitet wird oder die sich in der N\u00e4he der Stelle befinden, an der gearbeitet wird;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Sch\u00e4den, die vors\u00e4tzlich oder bewusst fahrl\u00e4ssig von Hilfspersonal oder nicht leitenden Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden.\u00a0<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Auftraggeber kann sich nach M\u00f6glichkeit gegen diese Sch\u00e4den versichern.<\/p>\n<p>13.5. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die infolge einer minderwertigen Bearbeitung an von dem Auftraggeber oder in dessen Namen bereitgestellten Materialien entstehen.<\/p>\n<p>13.6. Auftraggeber sch\u00fctzt den Auftragnehmer vor jedwelcher Haftung Dritten gegen\u00fcber bez\u00fcglich Haftung f\u00fcr Produkte als Folge von einem Mangel eines Produktes, welches vom Auftraggeber an Dritte geliefert worden ist und wovon die vom Auftragnehmer gelieferten Produkte oder Materialien ein Teil sind. Auftraggeber muss alle vom Auftragnehmer in diesem Zusammenhang erlittenen Schaden, worunter die (totalen) Kosten von Verteidigung ersetzen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 14: Garantie und sonstige Anspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<p>14.1. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, garantiert der Auftragnehmer f\u00fcr einen Zeitraum von sechs Monaten nach Abnahme\/Lieferung die mangelfreie Ausf\u00fchrung der vereinbarten Leistung, wie in den nachstehenden Abs\u00e4tzen n\u00e4her geregelt.<\/p>\n<p>14.2. Wenn die Parteien abweichende Garantiebedingungen vereinbart haben, findet die Regelung aus diesem Artikel uneingeschr\u00e4nkt Anwendung, sofern diese mit den abweichenden Garantievereinbarungen vereinbar sind.<\/p>\n<p>14.3. Wenn die vereinbarte Leistung nicht mangelfrei ausgef\u00fchrt wurde, wird der Auftragnehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraums frei entscheiden, ob er die einwandfreie Ausf\u00fchrung der Leistung nachholt oder dem Auftraggeber einen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Teil der Auftragssumme gutschreibt.<\/p>\n<p>14.4. Falls sich der Auftragnehmer f\u00fcr eine nachtr\u00e4gliche einwandfreie Ausf\u00fchrung der Leistung entscheidet, legt er selbst die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung fest. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer in jedem Fall die Gelegenheit dazu bieten. Wenn die vereinbarte Leistung (auch) aus der Bearbeitung von Material bestand, das der Auftraggeber anzuliefern hat, muss der Auftraggeber auf eigene Rechnung und Gefahr neues Material anliefern.<\/p>\n<p>14.5. Teile oder Materialien, die der Auftragnehmer ausbessert oder austauscht, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuschicken.<\/p>\n<p>14.6. Der Auftraggeber tr\u00e4gt:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>alle Transport- oder Versandkosten;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Kosten f\u00fcr Demontage und Montage;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Verg\u00fctung der Reisezeit.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>14.7. Der Auftraggeber kann einen Garantieanspruch erst dann geltend machen, wenn er seine gesamten Verpflichtungen erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p>14.8. a. Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen f\u00fcr M\u00e4ngel, die beruhen auf:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>normalem Verschlei\u00df;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>unsachgem\u00e4\u00dfem Gebrauch;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>einer unterbliebenen oder falsch ausgef\u00fchrten Wartung;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>einer Installation, Montage, \u00c4nderung oder Reparatur durch den Auftraggeber<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>oder Dritte;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>M\u00e4ngeln an Sachen, die vom Auftraggeber stammen oder von diesem<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>vorgegeben wurden, oder deren mangelnder Eignung;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>M\u00e4ngeln an von dem Auftraggeber verwendeten Materialien oder Hilfsmitteln<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>oder deren mangelnder Eignung.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>b. Ein Garantieanspruch besteht nicht f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>gelieferte Sachen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>die Pr\u00fcfung und Reparatur von Sachen des Auftraggebers;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Teile, f\u00fcr die eine Herstellergarantie gew\u00e4hrt wurde.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>14.9. Die Regelungen in Absatz 3 bis 8 dieses Artikels finden entsprechende Anwendung bei etwaigen Anspr\u00fcchen des Auftraggebers aufgrund einer Nichtleistung, einer mangelnden Konformit\u00e4t oder irgendeines anderen Umstandes.<\/p>\n<p><strong>Artikel 15: R\u00fcgepflicht<\/strong><\/p>\n<p>15.1. Der Auftraggeber kann sich auf einen Mangel der Leistung nicht mehr berufen, wenn er diesen nicht innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vern\u00fcnftigerweise h\u00e4tte entdecken m\u00fcssen, schriftlich gegen\u00fcber dem Auftragnehmer ger\u00fcgt hat.<\/p>\n<p>15.2. Der Auftraggeber muss Beanstandungen in Bezug auf die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich beim Auftragnehmer eingereicht haben; anderenfalls verfallen alle Rechte. Wenn die Zahlungsfrist mehr als drei\u00dfig Tage betr\u00e4gt, muss der Auftraggeber innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich ger\u00fcgt haben.<\/p>\n<p><strong>Artikel 16: Nicht abgenommene Sachen<\/strong><\/p>\n<p>16.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sache(n), die den Gegenstand des Vertrags bildet (bilden), nach Ablauf der Lieferzeit oder Ausf\u00fchrungsfrist am vereinbarten Ort tats\u00e4chlich abzunehmen.<\/p>\n<p>16.2. Der Auftraggeber muss kostenlos jede Mitwirkung leisten, die erforderlich ist, damit der Auftragnehmer die Sache(n) ausliefern kann.<\/p>\n<p>16.3. Nicht abgenommene Sachen werden auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers gelagert.<\/p>\n<p>16.4. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen Absatz 1 oder 2 dieses Artikels schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer, nachdem der Auftragnehmer ihn in Verzug gesetzt hat, pro Versto\u00df und Tag eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 250,- \u20ac, maximal jedoch 25.000,- \u20ac. Diese Vertragsstrafe kann neben einem gesetzlichen Schadenersatzanspruch gefordert werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 17: Bezahlung<\/strong><\/p>\n<p>17.1. Die Bezahlung erfolgt am Sitz des Auftragnehmers oder auf ein von dem Auftragnehmer anzugebendes Konto.<\/p>\n<p>17.2. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum.<\/p>\n<p>17.3. Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist er verpflichtet, anstelle der Bezahlung des vereinbarten Geldbetrags einem Ersuchen des Auftragnehmers um Naturalrestition nachzukommen.<\/p>\n<p>17.4. Ein Recht des Auftraggebers, seine Forderungen gegen den Auftragnehmer zu verrechnen oder die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer wurde ein gerichtlicher Zahlungsaufschub gew\u00e4hrt, der Auftragnehmer ist insolvent oder f\u00fcr den Auftragnehmer gilt das gesetzliche Schuldenregulierungsverfahren.<\/p>\n<p>17.5. Unabh\u00e4ngig davon, ob der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung vollst\u00e4ndig erbracht hat, sind alle Betr\u00e4ge, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags schuldet oder schulden wird, sofort f\u00e4llig, wenn:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>eine Zahlungsfrist \u00fcberschritten wurde;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus Artikel 16 nicht erf\u00fcllt;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>die Insolvenz des Auftraggebers beantragt wurde oder er Zahlungsaufschub beantragt hat;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Sachen oder Forderungen des Auftraggebers gepf\u00e4ndet werden;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>der Auftraggeber (Gesellschaft) aufgel\u00f6st oder abgewickelt wird;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>der Auftraggeber (der eine nat\u00fcrliche Person ist) einen Antrag auf Zulassung zu dem gesetzlichen Schuldensanierungsverfahren stellt, entm\u00fcndigt wird oder verstorben ist.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>17.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer f\u00fcr den betreffenden Betrag Zinsen ab dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Zahlungsfrist abl\u00e4uft, bis zu dem Tag, an dem der Auftraggeber den betreffenden Betrag bezahlt hat. Wenn die Parteien keine Zahlungsfrist vereinbart haben, sind Zinsen nach Ablauf von 30 Tagen nach F\u00e4lligkeit zu zahlen. Der Zinssatz betr\u00e4gt 12 % pro Jahr oder entspricht dem h\u00f6heren gesetzlichen Zinssatz. F\u00fcr die Berechnung der Zinsen gilt ein Teil des Monats als voller Monat. Stets nach Ablauf eines Jahres erh\u00f6ht sich der zu verzinsende Betrag um die f\u00fcr dieses Jahr geschuldeten Zinsen.<\/p>\n<p>17.7. Der Auftragnehmer ist befugt, die Forderungen, die der Auftraggeber gegen ihn hat, mit Forderungen zu verrechnen, die mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen gegen den Auftraggeber haben. Dar\u00fcber hinaus ist der Auftragnehmer befugt, die Forderungen, die er gegen den Auftraggeber hat, mit Forderungen zu verrechnen, die der Auftraggeber gegen mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen hat. Ferner ist der Auftragnehmer befugt, Forderungen, die der Auftraggeber gegen ihn hat, mit Forderungen zu verrechnen, die er gegen mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen hat. Unter verbundenen Unternehmen werden verstanden: alle Unternehmen, die zur selben Gruppe im Sinne von Artikel 2:24b des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande geh\u00f6ren, und eine Beteiligung im Sinne von Artikel 2:24c des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande.<\/p>\n<p>17.8. Falls eine fristgerechte Bezahlung unterbleibt, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Erstattung aller au\u00dfergerichtlichen Kosten, mindestens jedoch 75,- \u20ac.<\/p>\n<p>Diese Kosten werden anhand der folgenden Tabelle berechnet (Hauptsumme inkl. Zinsen):<\/p>\n<p>auf die ersten \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a03.000,- \u20ac \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 15 %<\/p>\n<p>auf den Mehrbetrag bis \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 6.000,- \u20ac \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 10 %<\/p>\n<p>auf den Mehrbetrag bis \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 15.000,- \u20ac \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 8 %<\/p>\n<p>auf den Mehrbetrag bis \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 60.000,- \u20ac \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 5 %<\/p>\n<p>auf den Mehrbetrag ab \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 60.000,- \u20ac \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 3 %<\/p>\n<p>Wenn die tats\u00e4chlich aufgewendeten au\u00dfergerichtlichen Kosten den Betrag, der sich aus der obenstehenden Berechnung ergibt, \u00fcbersteigen, sind diese tats\u00e4chlichen Kosten zu erstatten.<\/p>\n<p>17.9. Wenn der Auftragnehmer in einem Gerichtsverfahren vollst\u00e4ndig oder \u00fcberwiegend obsiegt, tr\u00e4gt der Auftraggeber alle Kosten, die der Auftragnehmer in Verbindung mit diesem Verfahren aufgewendet hat.<\/p>\n<p><strong>Artikel 18: Sicherheiten<\/strong><\/p>\n<p>18.1. Ungeachtet der vereinbarten Zahlungskonditionen ist der Auftraggeber verpflichtet, auf erste Anforderung des Auftragnehmers eine nach dessen Auffassung ausreichende Sicherheit f\u00fcr die Zahlung zu leisten. Wenn der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, ger\u00e4t er sofort in Verzug. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen und den ihm entstandenen Schaden bei dem Auftraggeber geltend zu machen.<\/p>\n<p>18.2. Der Auftragnehmer bleibt Eigent\u00fcmer der gelieferten Sachen, solange der Auftraggeber:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>nicht seine gesamten Verpflichtungen aus s\u00e4mtlichen mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertr\u00e4gen erf\u00fcllt hat;<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Forderungen, die aus der Nichterf\u00fcllung der oben genannten Vertr\u00e4ge resultieren, wie etwa Schadenersatz, Vertragsstrafe, Zinsen und Kosten, nicht beglichen hat.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>18.3. Solange auf den gelieferten Sachen ein Eigentumsvorbehalt lastet, darf der Auftraggeber diese nur im Rahmen der normalen Aus\u00fcbung seines Gesch\u00e4ftsbetriebs belasten oder ver\u00e4u\u00dfern. Diese Klausel entfaltet dingliche Wirkung (goederenrechtelijke werking).<\/p>\n<p>18.4. Nachdem sich der Auftragnehmer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen hat, darf er die gelieferten Sachen zur\u00fcckholen. Der Auftraggeber wird dabei jegliche Mithilfe leisten.<\/p>\n<p>18.5. Wenn der Auftraggeber, nachdem der Auftragnehmer die Sachen vertragsgem\u00e4\u00df an ihn geliefert hat, seine Verpflichtungen erf\u00fcllt hat, lebt der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf diese Sachen dennoch wieder auf, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus einem sp\u00e4ter geschlossenen Vertrag nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>18.6. Der Auftragnehmer besitzt an allen Sachen, die er aus irgendeinem Grund vom Auftraggeber erhalten hat oder erhalten wird, und an allen Forderungen, die er gegen den Auftraggeber hat oder m\u00f6glicherweise erwirbt, ein Pfandrecht und ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht.<\/p>\n<p><strong>Artikel 19: Rechte an geistigem Eigentum<\/strong><\/p>\n<p>19.1. Der Auftragnehmer gilt als Urheber, Entwickler oder Erfinder der im Rahmen des Vertrags zustande gekommenen Werke, Modelle oder Erfindungen. Daher hat allein der Auftragnehmer das Recht, ein Patent, eine Marke oder ein Geschmacksmuster anzumelden.<\/p>\n<p>19.2. Der Auftragnehmer \u00fcbertr\u00e4gt dem Auftraggeber bei der Ausf\u00fchrung des Vertrags keine Rechte an geistigem Eigentum.<\/p>\n<p>19.3. Wenn die von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistung (auch) aus der Lieferung von Computersoftware besteht, wird dem Auftraggeber nicht der Quellcode \u00fcbertragen. Der Auftraggeber erwirbt ausschlie\u00dflich zum Zwecke des normalen Gebrauchs und der einwandfreien Funktionsf\u00e4higkeit der Sache eine nicht exklusive, weltweite und unbefristete Lizenz zur Nutzung der Computersoftware. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die Lizenz zu \u00fcbertragen oder eine Unterlizenz zu erteilen. Verkauft der Auftraggeber die Sache an einen Dritten, geht die Lizenz von Rechts wegen auf den Erwerber der Sache \u00fcber.<\/p>\n<p>19.4. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Auftraggeber infolge einer Verletzung von Rechten Dritter an geistigem Eigentum entstehen. Der Auftraggeber h\u00e4lt den Auftragnehmer schadlos in Bezug auf jeden Anspruch Dritter in Bezug auf eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum.<\/p>\n<p><strong>Artikel 20 \u00dcbertragung von Rechten oder Pflichten<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftraggeber kann jegliche Rechte oder Pflichten aus diesen allgemeinen Bedingungen oder dem (den) zugrundeliegenden Vertrag (Vertr\u00e4gen) ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder \u00fcbertragen noch verpf\u00e4nden. Diese Klausel entfaltet dingliche Wirkung (goederenrechtelijke werking).<\/p>\n<p><strong>Artikel 21: K\u00fcndigung des Vertrags oder R\u00fccktritt von dem Vertrag<\/strong><\/p>\n<p>21.1. Der Auftraggeber ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht befugt, den Vertrag zu k\u00fcndigen oder von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten. Sollte der Auftragnehmer zustimmen, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine sofort f\u00e4llige Entsch\u00e4digung in H\u00f6he des vereinbarten Preises abz\u00fcglich der Einsparungen, die dem Auftragnehmer infolge der Beendigung zugutekommen. Die Entsch\u00e4digung betr\u00e4gt mindestens 20 % des vereinbarten Preises.<\/p>\n<p>21.2. Wenn der Preis von den von dem Auftragnehmer tats\u00e4chlich aufzuwendenden Kosten abh\u00e4ngig gemacht werden sollte (Regiebasis), wird die Entsch\u00e4digung im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels auf die Summe aus Kosten, Arbeitsstunden und Gewinnen, die dem Auftragnehmer der Erwartung nach f\u00fcr den gesamten Auftrag entstanden beziehungsweise zugeflossen w\u00e4ren, veranschlagt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 22: Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>22.1. Anwendung findet das niederl\u00e4ndische Recht.<\/p>\n<p>22.2. Die Anwendbarkeit des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und anderer internationaler Regelungen, deren Ausschluss zul\u00e4ssig ist, ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>22.3. Gerichtsstand f\u00fcr Streitigkeiten ist das am Sitz des Auftragnehmers zust\u00e4ndige niederl\u00e4ndische Zivilgericht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dieser Gerichtsstandsvereinbarung abzuweichen und die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen anzuwenden.<\/p>\n<p>Diese Bedingungen stellen eine integrale \u00dcbersetzung der am 1. Januar 2019 bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Gerichts Rotterdam hinterlegten niederl\u00e4ndischen Fassung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Metaalunie dar. F\u00fcr die Auslegung und Interpretation dieser Bedingungen ist die niederl\u00e4ndische Fassung ausschlaggebend.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine gesch\u00e4ftsbedingungen.Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Metaalunie1 Januar 2019 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, herausgegeben von der Koninklijke Metaalunie ([w\u00f6rtlich: K\u00f6nigliche Metallunion], einem Unternehmerverband f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen in der Metallindustrie), bezeichnet als ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER METAALUNIE, hinterlegt bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Gerichts Rotterdam am 1. Januar 2019. 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